Scheidung und Immobilie: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?

Eine Trennung ist schwer genug. Die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie passiert, macht es nicht leichter. Dieser Ratgeber gibt Ihnen Orientierung.

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Autor: Jannik Marcus

Wenn eine Ehe endet, stehen viele Entscheidungen an. Eine der größten: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie? Verkaufen? Einer behält das Haus? Und was ist mit dem Kredit?

Diese Fragen lassen sich nicht mit Google beantworten, weil jede Situation anders ist. Aber dieser Ratgeber gibt Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Optionen – und die wichtigsten rechtlichen Grundlagen.

Wir beraten regelmäßig Paare in Trennungssituationen. Als neutraler Makler können wir beiden Seiten eine ehrliche Einschätzung geben, ohne Partei zu ergreifen.

Was passiert mit der Immobilie bei einer Scheidung?

Option 1: Gemeinsam verkaufen

Die häufigste und oft sauberste Lösung. Der Erlös wird aufgeteilt, abzüglich Restschuld. Kein Partner bleibt an der Immobilie hängen.

Vorteil: Klarer Schnitt, faire Aufteilung.

Nachteil: Beide müssen sich auf einen Preis einigen.

Option 2: Ein Partner übernimmt

Einer kauft den anderen aus. Voraussetzung: Der übernehmende Partner muss den Kredit allein tragen können. Die Bank muss zustimmen.

Vorteil: Ein Partner kann im Haus bleiben (wichtig bei Kindern).

Nachteil: Oft finanziell schwierig. Bankzustimmung nötig.

Option 3: Gemeinsam behalten und vermieten

Selten, aber möglich. Beide bleiben Eigentümer, die Immobilie wird vermietet, Mieteinnahmen werden geteilt.

Vorteil: Immobilie als Vermögensanlage behalten.

Nachteil: Weiterhin gemeinsame Entscheidungen nötig. Oft konfliktbeladen.

Option 4: Teilungsversteigerung

Wenn keine Einigung möglich ist, kann jeder Partner eine Teilungsversteigerung beantragen. Achtung: Preise liegen oft 20–30 % unter Marktwert.

Vorteil: Erzwingt eine Lösung.

Nachteil: Massiver Wertverlust. Verfahrenskosten. Zerstört jede Restbeziehung.

Als neutraler Makler bewerten wir Ihre Immobilie objektiv und berücksichtigen die Interessen beider Partner. So vermeiden Sie Streit über den Preis.

Zugewinnausgleich, Kredit und Grundbuch: Was Sie wissen müssen

Zugewinnausgleich

Im Standardfall (Zugewinngemeinschaft) wird der Wertzuwachs der Immobilie während der Ehe aufgeteilt. Nicht der gesamte Wert – sondern nur der Zugewinn.

Kredit

Beide Partner haften für den gemeinsamen Kredit – auch nach der Scheidung. Die Bank muss zustimmen, wenn einer aus dem Vertrag entlassen werden soll.

Grundbuch

Wer im Grundbuch steht, ist Eigentümer. Aber: Auch wer nicht im Grundbuch steht, kann Ansprüche aus dem Zugewinnausgleich haben.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Familienrecht.

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Warum der Immobilienwert so wichtig ist

Egal welche Option Sie wählen: Ohne eine realistische Wertermittlung können Sie keine fundierte Entscheidung treffen. Der Immobilienwert bestimmt die Aufteilung, den Auszahlungsbetrag und den Verkaufspreis.

Viele Paare streiten über den Wert, weil jeder Partner eine andere Vorstellung hat. Ein neutrales Gutachten schafft Klarheit und verhindert endlose Diskussionen.

Unsere Bewertung ist kostenlos, unverbindlich und neutral. Beide Partner erhalten die gleiche Einschätzung. Kein Partner wird bevorzugt.

Scheidungsimmobilie in Hamburg oder Münster?

Wir sind in beiden Städten mit eigenen Teams vor Ort. Auf unseren Standortseiten finden Sie lokale Informationen und Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Hamburg

In Hamburg gibt es besondere Regelungen und lokale Anlaufstellen. Unser Team in Hamburg berät Sie persönlich.

Münster

Auch in Münster stehen wir Ihnen mit unserem lokalen Team zur Seite.

Vertraulich und neutral. Wir beraten Sie.

Eine Scheidung ist persönlich. Deshalb behandeln wir jede Anfrage vertraulich. Wir beraten beide Partner fair und neutral.

Oder rufen Sie uns direkt an: +49 40 334 607 65 0

Relana hat sich viel Zeit genommen, war sehr, sehr freundlich und die gesamte Kommunikation im Vorfeld und im Nachhinein war schnell, wertschätzend und zielführend. So, wie man es sich wünscht 🙂

Frederic Wobbe

Rundum positive Erfahrung mit Teigeler & Partner. Herr Marcus hat uns bei der Anmietung unserer neuen Wohnung in allen Schritten und Fragen unterstützt, war immer erreichbar und professionell! Vielen Dank!

Hilla Franken

Ich habe meine Wohnung mit Hilfe der Fa. Teigeler verkauft und bin begeistert! Herr Wirth hat den Vorgang mit seiner freundlichen, sympathischen und gleichzeitig professionellen Art von der ersten Beratung an mit konkreten Vorschlägen und genau zutreffenden Einschätzungen begleitet und rasch zu einem Erfolg geführt, mit dem alle Beteiligten hochzufrieden sind! Ich kann Teigeler & Partner nur empfehlen!

Michael W.

Wir sind sehr zufrieden mit Teigeler &Partner und hier insbesondere mit Frau Relana Heick. Sie hat uns auf unserem Weg begleitet, hat alle Fragen, die wir hatten gut beantwortet und hat sich viel Mühe gegeben. Sie war immer sehr sympathisch, freundlich und zuverlässig. Sollten wir noch einmal eine Immobilie erwerben wollen, dann gerne wieder mit Frau Heick und Teigeler & Partner.

Stefan Johnigk

Mit Hilfe von Herrn Sandro Wirth habe ich mein neues Zuhause gefunden und nebenbei mein bisheriges Bild von Immobilienmaklern revidieren können. Die Zusammenarbeit mit Herrn Wirth war sehr angenehm, offen und professionell und ich fühlte mich zu jeder Zeit sehr gut im Kaufprozess unterstützt. Herzlichen Dank!

Alexandra Dohrmann

Ich hatte das Vergnügen, mit Teigeler & Partner Immobilien zusammen zuarbeiten und ich kann nur Positives berichten! Von Anfang an war das Team äußerst professionell und hilfsbereit.

Nada R.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Ein Verkauf ist eine Option, aber nicht die einzige. Sie können das Haus auch übernehmen (Partner auszahlen), gemeinsam vermieten oder die Teilung gerichtlich regeln lassen. Die beste Lösung hängt von Ihrer finanziellen Situation und Ihren Wünschen ab.

Bei einer Scheidung wird die Immobilie nicht automatisch einem Partner zugesprochen. Beide müssen sich einigen. Gelingt das nicht, kann jeder Partner eine Teilungsversteigerung beantragen. Wir empfehlen immer den einvernehmlichen Weg.

Beide Partner haften weiterhin gegenüber der Bank – unabhängig von der Scheidung. Soll ein Partner aus dem Kredit entlassen werden, muss die Bank zustimmen. Das setzt voraus, dass der verbleibende Partner den Kredit allein tragen kann.

Am besten durch eine neutrale Bewertung. Wir bewerten Ihre Immobilie kostenlos und unverbindlich. Beide Partner erhalten die gleiche Einschätzung. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kann ein Sachverständigengutachten erforderlich sein.

Ein gerichtliches Verfahren, bei dem die Immobilie zwangsversteigert wird, wenn sich die Eigentümer nicht einigen können. Achtung: Der Erlös liegt oft 20–30 % unter dem Marktwert. Dazu kommen Verfahrenskosten. Wir raten dringend zum einvernehmlichen Verkauf.

Ja, ein Verkauf ist auch vor dem offiziellen Scheidungstermin möglich – wenn beide Partner zustimmen. Oft ist das sogar sinnvoll, weil Sie so den Verkaufsprozess ohne Zeitdruck gestalten können.