Teilnahmebedingungen Tippgeber-Programm

Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen regeln das Tippgeber-Programm der Teigeler Immobilien Nord GmbH. Mit Abgabe eines Tipps über unsere Website oder andere Kanäle erkennt der Tippgeber diese Bedingungen an.

Wer kann teilnehmen?

Tippgeber können volljährige Privatpersonen und Unternehmen sein. Ausgeschlossen sind Mitarbeitende von Teigeler & Partner sowie deren direkte Angehörige. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die selbst im Immobilienvertrieb tätig sind, insbesondere Immobilienmakler, Mitarbeitende von Maklerbüros, Vertriebsmitarbeitende von Bauträgern und Plattformmakler. Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und andere Berufsgruppen mit berufsrechtlichen Provisionsbeschränkungen gelten besondere Regeln. Diese sollten die Zulässigkeit vor Teilnahme selbst prüfen.

Welche Hinweise sind qualifiziert?

Als qualifizierter Tipp gilt der Hinweis auf eine Wohnimmobilie mit ernsthafter Verkaufsabsicht, die Teigeler & Partner zuvor nicht bekannt war, die nicht bereits öffentlich angeboten wird und für die kein anderer Makler beauftragt ist. Der Tipp muss konkrete Angaben zum Objekt und zur erreichbaren Kontaktperson enthalten.

Wann entsteht ein Anspruch auf die Prämie?

Ein Anspruch auf die Vermittlungsprämie entsteht ausschließlich, wenn durch den Tipp ein Maklervertrag zwischen Teigeler & Partner und dem Eigentümer zustande kommt und die Immobilie anschließend über Teigeler & Partner verkauft wird, sowie die Maklerprovision vollständig bei Teigeler & Partner eingegangen ist.

Höhe der Prämie

Die Prämie richtet sich nach dem beurkundeten Verkaufspreis. Es gilt folgende Staffel:

  • Verkaufspreis bis 100.000 Euro: 750 Euro
  • Verkaufspreis 100.000 bis 200.000 Euro: 1.000 Euro
  • Verkaufspreis 200.000 bis 300.000 Euro: 2.000 Euro
  • Verkaufspreis 300.000 bis 400.000 Euro: 3.000 Euro
  • Verkaufspreis 400.000 bis 500.000 Euro: 4.000 Euro
  • Verkaufspreis 500.000 bis 1.000.000 Euro: 5.000 Euro
  • Verkaufspreis ab 1.000.000 Euro: 6.000 Euro

Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf ein vom Tippgeber zu benennendes Konto, spätestens vier Wochen nach vollständigem Provisionseingang bei Teigeler & Partner.

Datenschutz und Berechtigung

Tippgeber bestätigen mit Absenden des Formulars, dass sie berechtigt sind, die übermittelten Angaben weiterzugeben. Teigeler & Partner verarbeitet die Daten ausschließlich zum Zweck der Tipp-Prüfung und Kommunikation. Details siehe Datenschutzerklärung.

Steuerliche Hinweise

Einnahmen aus dem Tippgeber-Programm sind vom Tippgeber eigenständig zu versteuern. Bei gelegentlichen Tipps gilt in der Regel Paragraf 22 Nummer 3 EStG mit einer Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Bei regelmäßiger Tätigkeit kann eine Einstufung als gewerbliche Einkünfte erfolgen.

Ausschluss von Doppelansprüchen

Wird ein Objekt mehrfach gemeldet, entsteht der Prämienanspruch nur beim ersten dokumentierten Tipp. Teigeler & Partner behält sich das Recht vor, Tipps abzulehnen, wenn das Objekt bereits bekannt oder unter anderweitiger Maklerbindung steht.

Rechtsweg und anwendbares Recht

Der Rechtsweg bleibt unberührt. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand, soweit zulässig, ist Hamburg.

Stand und Änderungen

Diese Teilnahmebedingungen gelten ab 21. April 2026. Teigeler & Partner behält sich Änderungen vor. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Tippabgabe veröffentlichte Fassung.


Teigeler Immobilien Nord GmbH
Kieler Straße 577b, 22525 Hamburg
Telefon: 040 334607650
E-Mail: moin@teigelerundpartner.de