Sie kennen jemanden, der verkaufen möchte? Geben Sie uns den Hinweis. Wir kümmern uns um den Rest und zahlen eine faire Prämie, wenn es zum Abschluss kommt.
Oder rufen Sie an: 040 334607650
Sie geben uns die Adresse oder PLZ und Ihre Kontaktdaten. Eigentümerdaten können Sie angeben oder weglassen, beides ist okay.
Wir melden uns beim Eigentümer, diskret und professionell. Wenn Sie möchten, sprechen wir vorher noch mit Ihnen. Der Eigentümer erfährt nicht, von wem der Hinweis kam.
Sobald der Verkauf abgeschlossen ist und unsere Maklerprovision eingegangen ist, überweisen wir Ihnen die Prämie. Bis zu 6.000 Euro, abhängig vom Verkaufspreis.
Stellen Sie den geschätzten Verkaufspreis ein und sehen Sie Ihre Prämie sofort.
| Verkaufspreis | Ihre Prämie |
|---|---|
| Bis 100.000 € | 750 € |
| 100.000 bis 200.000 € | 1.000 € |
| 200.000 bis 300.000 € | 2.000 € |
| 300.000 bis 400.000 € | 3.000 € |
| 400.000 bis 500.000 € | 4.000 € |
| 500.000 bis 1.000.000 € | 5.000 € |
| Ab 1.000.000 € | 6.000 € |
Maßgeblich ist der tatsächlich beurkundete Verkaufspreis. Voraussetzung ist ein qualifizierter Hinweis und ein erfolgreicher Verkauf über Teigeler & Partner.
Tipp jetzt eintragenWir sind ein Familienunternehmen mit Sitz in Hamburg und Münster, Mitglied im IVD. Was wir versprechen, halten wir. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreichem Verkauf und Eingang der Maklerprovision.
Diskret bearbeitet von einem Team mit über 50 Jahren gemeinsamer Markterfahrung.
„Jeder Tipp wird persönlich geprüft. Rufen Sie uns direkt an, wenn Sie Fragen haben.“
Jannik Marcus, Geschäftsführer
Je klarer Ihr Hinweis ist, desto schneller können wir prüfen. Für den ersten Schritt genügen wenige Angaben.
Jede Privatperson und jeder professionelle Multiplikator kann einen Tipp eintragen. Dazu gehören zum Beispiel Bankberater, Pflegedienstleitungen, Hausverwalter, Handwerker oder Vermögensberater. Ausgeschlossen sind Personen, die selbst im Immobilienvertrieb tätig sind, zum Beispiel Makler oder Mitarbeitende von Maklerbüros. Wenn Sie berufsrechtlichen oder internen Vorgaben unterliegen, prüfen Sie bitte vorab, ob Sie eine Vermittlungsprämie annehmen dürfen.
Wenn Sie Kontaktdaten weitergeben möchten, sollten Sie dazu berechtigt sein. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie im Formular die Option „Ich möchte erst selbst mit dem Eigentümer sprechen“. Dann melden wir uns zuerst bei Ihnen und besprechen das weitere Vorgehen.
Geeignet sind Wohnimmobilien mit konkretem oder ernsthaft geplantem Verkaufswunsch in Hamburg, Münster, Dithmarschen oder im Kreis Steinfurt. Dazu zählen Häuser, Wohnungen, Mehrfamilienhäuser und Grundstücke. Nicht geeignet sind Immobilien, die bereits öffentlich inseriert sind oder bei denen ein anderer Makler beauftragt ist.
Die Prämie richtet sich nach dem beurkundeten Verkaufspreis. Bei Verkaufspreisen bis 100.000 Euro zahlen wir 750 Euro, bei 100.000 bis 200.000 Euro 1.000 Euro, dann gestaffelt weiter bis 5.000 Euro für die Klasse 500.000 bis 1.000.000 Euro. Ab 1.000.000 Euro sind es 6.000 Euro. Die genaue Staffel sehen Sie in der Tabelle oben auf dieser Seite.
Ein Anspruch entsteht, wenn durch Ihren Tipp ein Verkaufsauftrag zustande kommt und die Immobilie anschließend erfolgreich über Teigeler & Partner verkauft wird. Kein Verkauf, keine Prämie. So fair ist das Spiel.
Die Prämie wird ausgezahlt, sobald der Notarvertrag unterschrieben und unsere Maklerprovision eingegangen ist. In der Regel dauert das vier bis acht Wochen nach Beurkundung.
Dann ist die Sache für Sie erledigt. Wir tragen das Risiko, dass aus einem Tipp kein Verkauf wird.
Ja. Jeder Tipp wird einzeln geprüft und einzeln honoriert. Ob Sie einen Tipp oder zehn melden, macht für den Prozess keinen Unterschied.
Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Meldung und halten Sie über den Verlauf auf dem Laufenden. Wenn der Eigentümer keinen Verkauf plant, sagen wir Ihnen das auch.
Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich zur Prüfung und Bearbeitung Ihres Tipps sowie für die dazu notwendige Kommunikation. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ob und wie die Prämie steuerlich zu behandeln ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei gelegentlichen Tipps gilt in der Regel die Freigrenze für sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 3 EStG in Höhe von 256 Euro pro Jahr. Bitte klären Sie das im Zweifel mit Ihrem Steuerberater.
Ja. Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und einige andere Berufe gelten berufsrechtliche Einschränkungen bei der Annahme von Vermittlungsprämien. Bitte prüfen Sie Ihre berufsrechtlichen Vorgaben vor Teilnahme. Für Unternehmen und Berufsgruppen mit regelmäßigem Zugang zu Verkaufsanlässen bieten wir darüber hinaus maßangepasste Kooperationen an.
Sie arbeiten in einer Position, in der Sie regelmäßig von bevorstehenden Immobilienverkäufen erfahren? Pflegedienstleitungen erfahren von geplanten Heimumzügen. Steuerberater begleiten Erbschaftsregelungen. Hausverwalter wissen, wenn Eigentümer in den Ruhestand gehen. Wenn Ihre Position regelmäßig solche Anlässe sichtbar macht, lohnt sich eine Kooperation mit uns.
Wir bauen verlässliche Partnerschaften mit klaren Konditionen, Rahmenverträgen und persönlichem Ansprechpartner pro Standort.
Senden Sie ihn jetzt in wenigen Minuten an uns. Wir prüfen den Fall diskret und melden uns zum weiteren Vorgehen bei Ihnen.
Oder rufen Sie an: 040 334607650