Wann gilt eine Immobilie als Leerstand im rechtlichen Sinne?
Immobilien gelten als leerstehend, wenn sie über einen längeren Zeitraum nicht genutzt oder vermietet werden. Die genaue Dauer variiert je nach Stadt oder Bundesland. In vielen Regionen greift das sogenannte Zweckentfremdungsverbot, das verhindern soll, dass dringend benötigter Wohnraum ungenutzt bleibt.
Typische Leerstandsregelungen:
- In Berlin gilt eine Wohnung als leerstehend, wenn sie länger als 6 Monate unbewohnt ist.
- In München und Hamburg drohen Strafen ab 3 bis 6 Monaten Leerstand.
- In einigen Städten müssen Eigentümer einen triftigen Grund für den Leerstand nachweisen (z. B. Sanierung oder Erbfall).
Ob eine Immobilie als Leerstand eingestuft wird, hängt also von den lokalen Regelungen und der individuellen Nutzungssituation ab.
Welche Strafen drohen bei Leerstand?
Immer mehr Städte setzen auf hohe Bußgelder, um Wohnraumknappheit zu bekämpfen. Wer eine Immobilie unnötig leerstehen lässt, riskiert fünfstellige Strafen.
Stadt | Maximale Strafe | Besonderheiten |
---|---|---|
Berlin | bis zu 500.000 € | Zweckentfremdungsverbot |
Hamburg | bis zu 100.000 € | Meldepflicht bei längerem Leerstand |
München | bis zu 50.000 € | Leerstand über 6 Monate meldepflichtig |
Stuttgart | bis zu 25.000 € | Erschwerte Bedingungen für Abriss |
Wichtig: Die tatsächlichen Strafen hängen von der Dauer des Leerstands und den jeweiligen lokalen Vorschriften ab. Einige Städte kontrollieren Leerstand aktiv und verschicken Verwarnungen oder Bußgeldbescheide.
Gibt es Ausnahmen von der Strafe?
Ja! Eigentümer können sich in bestimmten Fällen von einer Strafe befreien lassen.
Folgende Gründe für Leerstand werden in vielen Städten akzeptiert:
– Sanierung & Umbau: Wenn eine Wohnung gerade renoviert wird, ist eine vorübergehende Leerstandsphase erlaubt.
– Erbfall & ungeklärte Eigentumsverhältnisse: Nach einem Erbfall dauert es oft Monate, bis eine Immobilie neu genutzt wird.
– Vermietung in Vorbereitung: Wer nachweisen kann, dass er aktiv nach Mietern sucht, bleibt meist straffrei.
So können Eigentümer Strafen vermeiden:
Wer eine Immobilie besitzt, sollte Leerstand aktiv vermeiden. Hier sind einige sinnvolle Lösungen:
- Vermieten statt abwarten: Eine Zwischenvermietung kann Bußgelder verhindern.
- Möblierte Kurzzeitvermietung: Falls eine langfristige Vermietung nicht möglich ist, kann eine möblierte Vermietung eine Alternative sein.
- Eigennutzung prüfen: Manche Eigentümer entscheiden sich für eine Nutzung als Zweitwohnsitz, um Strafen zu umgehen.
- Professionelle Beratung einholen: Experten helfen dabei, Strafen zu vermeiden und die richtige Strategie für die Immobilie zu finden.
Fazit: Jetzt handeln, bevor es teuer wird!
Leerstehende Immobilien können nicht nur hohe Kosten verursachen, sondern auch rechtliche Probleme mit sich bringen. Eigentümer sollten sich frühzeitig informieren, um Bußgelder zu vermeiden.
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